Steuerberatung für Unternehmer


Sie kümmern sich um Ihre Kunden und Mitarbeiter, wir erledigen Ihre laufenden betrieblichen Steuern für Sie. Dabei verstehen wir uns jedoch nicht als Buchhalter mit Ärmelschonern. Stattdessen sind wir proaktive steuerliche Ratgeber. Gibt es zum Beispiel neue, für Sie günstige steuerliche Fördermaßnahmen, dann sprechen wir diese aktiv bei Ihnen an und setzen sie um. Sie erwarten einen gestiegenen steuerlichen Gewinn? Wir steuern Ihre Vorauszahlungen und geben Hinweise, welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um einen Teil des Gewinns in ein ggf. schwächeres Folgejahr zu übertragen. Sie haben grenzüberschreitende Liefer- und Leistungsbeziehungen und fragen sich, wie dies umsatzsteuerlich korrekt abzubilden ist? Wir helfen Ihnen weiter.

  • Erstellung von Steuererklärungen (Einkommensteuer für Handwerker, Gewerbetreibende und Freiberufler, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer),
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Einlegen von Rechtsmitteln gegen Bescheide (Einspruch, Klage vor dem Finanzgericht),
  • Begleitung von (digitalen) Betriebsprüfungen,
  • Beratung bei der Vermögensnachfolge und Erbschaft.

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Ihre Finanzbuchhaltung ist für uns mehr als die bloße Erfassung der Geschäftsvorgänge und die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wir wollen Sie dabei unterstützen, basierend auf den Zahlen Ihrer Finanzbuchhaltung, die richtigen unternehmerischen Entscheidungen zu treffen.

  • Digitale Finanzbuchhaltung,
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung,
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA),
  • Auf Wunsch Erstellung einer Offene-Posten-Buchhaltung (OPOS).

Jahresabschluss

Aus Ihrer Finanzbuchhaltung entwickeln wir Ihren handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Der Jahresabschluss ist dabei Grundlage für die betrieblichen Steuererklärungen, die wir selbstverständlich ebenfalls für Sie erstellen.
Sie sind Freiberufler oder betreiben ein Kleingewerbe? Wir erstellen für Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Wir nutzen dabei Ihren Jahresabschluss für eine jährliche Wirtschaftlichkeitsanalyse, die wir für Sie vornehmen und ausführlich mit Ihnen besprechen. Oft ergeben sich daraus Ideen, wie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens verbessert werden kann.

  • Jahresabschluss
  • E-Bilanz, Steuerbilanz
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Wirtschaftlichkeitsanalyse
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